Was in der Veröffentlichung „11 Drohende Kriege – Künftige Konflikte um Technologien, Rohstoffe, Territorien und Nahrung“ im fünften Szenarium nur als mögliche Bedrohung beschrieben wurde, klingt in einer Mitteilung des BMVG wie dessen umgesetzte Realität. Legte die Bundeswehr nach eigener Aussage in der Vergangenheit bei der Cybersicherheit den alleinigen Schwerpunkt auf die Abwehr gegnerischer Angriffe, so will sie nach jahrelanger virtueller Aufrüstung inzwischen auch zu Angriffen auf Computernetze und Server in der Lage sein. Längst anerkannt ist der virtuelle Raum als „fünfte Dimension“ der Kriegsführung (neben Boden, Luft, Wasser und Weltraum). Darüber kann es keine zwei Meinungen geben. Mindestens drei  Kardinalprobleme bleiben dabei aber immer noch zu lösen bzw. zu entscheiden:
1. Die rechtliche Grundlage eines möglichen Cyberangriffs – gilt hier auch der Parlamentsvorbehalt wie der Einsatz von Soldaten der Bundeswehr?
2. Kann und soll ein Angriff mit virtuellen Waffen isoliert vom Einsatz „konventioneller“ Waffensysteme geführt werden?
3. Macht es ĂĽberhaupt Sinn, dass Deutschland seine bisherige Strategie (wie fĂĽr ihre konventionelle Armee mit Heer, Marine, Luftwaffe) fortfĂĽhrt, auch im Cyberspace eigenes Droh- und Angriffspotential aufzubauen anstatt die nationale Landesverteidigung zugunsten eines gemeinsamen Vorgehens innerhalb der NATO aufzugeben, weil sie nicht finanzierbar und auch nicht erfolgsversprechend umsetzbar ist?
Aber lesen Sie selbst in der Financial Times Deutschland.







